Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: enterprise-europe-mv.de
Das Enterprise Europe Network Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

• Einige PDF-Dokumente auf der Seite sind noch nicht barrierefrei.
• Nicht alle Infografiken sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
• Einige Videos besitzen keine Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.
• Einige Dokumententitel sind nicht selbsterklärend.
• Einige Datentabellen sind nicht komplett barrierefrei.

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Der Aufwand einer Umstellung auf völliger Barrierefreiheit stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben. Wir sind trotzdem bemüht, Ihnen alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen zu können.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. August 2026 erstellt für https://enterprise-europe-mv.de/

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://enterprise-europe-mv.de/ aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter een-mv@rostock.ihk.de 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
een-mv@rostock.ihk.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

• Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
• Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
• Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
• Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
• Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
• In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

• Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
• Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de 
• Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V, Werderstr. 124, 19055 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de