Neue EU-Lieferketten-Richtlinie: Was KMU wissen sollten

Die EU hat nach langen Verhandlungen eine abgeschwächte Lieferketten-Richtlinie beschlossen, die Unternehmen zu mehr Verantwortung in Sachen Menschenrechte und Umwelt verpflichten soll. Diese Richtlinie, auch bekannt als CSDDD oder CS3D, wurde am 14. März 2024 von den ständigen Vertretern der Mitgliedsländer angenommen und wartet nun auf die Umsetzung auf Ministerialebene in den Mitgliedsstaaten.

Ziele der CS3D

Ziel der Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zu fördern und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu minimieren.

Zeitplan

Die Richtlinie ist in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen die Regelungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, sodass sie ab 2026 gelten. Ab 2027 betrifft die Richtlinie zunächst Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. In den folgenden Jahren wird diese Schwelle schrittweise auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro gesenkt.

Wichtige Punkte für KMU in Berlin und Brandenburg

1. Lieferkettenanforderungen:

Kleine Unternehmen, die als Zulieferer für größere Unternehmen fungieren, könnten aufgefordert werden, ihre eigenen Sorgfaltspflichten zu verstärken, um den Anforderungen ihrer Großkunden gerecht zu werden. Das könnte bedeuten, dass sie detailliertere Berichte und Nachweise über ihre eigenen Nachhaltigkeitspraktiken und die ihrer Zulieferer vorlegen müssen.

2. Bürokratischer Aufwand:

Für kleine Unternehmen könnte der zusätzliche bürokratische Aufwand, der mit der Einhaltung der Sorgfaltspflichten verbunden ist, eine Herausforderung darstellen. Sie müssten möglicherweise in neue Prozesse und Systeme investieren, um die erforderlichen Daten zu sammeln und zu dokumentieren.

3. Wettbewerbsvorteile:

Auf der positiven Seite könnten kleine Unternehmen, die Nachhaltigkeitskriterien frühzeitig und umfassend umsetzen, einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Sie könnten für größere Unternehmen attraktivere Geschäftspartner werden, die selbst den CS3D-Vorgaben unterliegen.

4. Risikomanagement:

Kleine Unternehmen könnten von einer verbesserten Risikomanagementpraxis profitieren, indem sie potenzielle Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken frühzeitig identifizieren und mindern. Dies könnte langfristig zu einerstabileren Geschäftsbeziehung und einer positiven Markenwahrnehmung führen.

5. Finanzierung und Investitionen:

Investoren und Banken legen zunehmend Wert auf nachhaltige Geschäftspraktiken. Kleine Unternehmen, die die CS3D-Vorgaben einhalten, könnten besseren Zugang zu Finanzierungen und Investitionen erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die CS3D KMU indirekt durch erhöhte Anforderungen und Erwartungen beeinflussen könnte, insbesondere wenn sie in globale Lieferketten eingebunden sind. Der Anpassungsprozess könnte kurzfristig Herausforderungen mit sich bringen, bietet jedoch langfristig Chancen für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Geschäftsführung.

Die neue Richtlinie geht in mehreren Punkten über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus:

Erweiterter Geltungsbereich: Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, einschließlich mittelbarer Lieferanten und der Nutzung sowie Entsorgung von Produkten.

Zivilrechtliche Haftung: Im Gegensatz zum LkSG führt die EU-Richtlinie einen neuen zivilrechtlichen Haftungstatbestand für die Verletzung von Sorgfaltspflichten ein.

Erweiterte Schutzgüter: Neben den im LkSG festgelegten Menschenrechts- und Umweltaspekten umfasst die EU-Richtlinie zusätzliche Rechtsbereiche.

Beschwerdeverfahren: Die Richtlinie sieht umfassendere Beschwerdeverfahren vor, die für alle Betroffenen der Wertschöpfungskette zugänglich sind.

Fazit

Die neue EU-Lieferketten-Richtlinie stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Regelungen dar und verlangt von Unternehmen umfassende Anpassungen. Für KMU ist es daher entscheidend, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und entsprechende Maßnahmen zu implementieren, um Compliance sicherzustellen und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren. Mit diesen Schritten können KMU die Übergangszeit nutzen, um die Anforderungen der neuen EU-Lieferketten-Richtlinie rechtzeitig und effektiv zu erfüllen.