EU-Kommission evaluiert Dual-Use-Verordnung: Unternehmen können sich beteiligen
Die Europäische Kommission überprüft derzeit die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Frage, ob sich die geltenden Regelungen für die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck bewährt haben und an welchen Stellen Anpassungsbedarf besteht. Unternehmen können ihre Erfahrungen und Einschätzungen in den Evaluationsprozess einbringen.
Die Europäische Kommission überprüft derzeit die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Frage, ob sich die geltenden Regelungen für die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck bewährt haben und an welchen Stellen Anpassungsbedarf besteht. Unternehmen können ihre Erfahrungen und Einschätzungen in den Evaluationsprozess einbringen.
Die Dual-Use-Verordnung regelt die Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Gütern, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Damit bildet sie einen zentralen Rechtsrahmen für die Exportkontrolle in der Europäischen Union.
Für die Evaluation hat die Europäische Kommission einen „Call for Evidence“ gestartet. Unternehmen und weitere Interessierte können hierzu bis zum 15. Oktober 2026 Stellungnahmen und Informationen einreichen. Die Rückmeldungen sollen der Kommission dabei helfen, die bisherige Anwendung und Wirksamkeit der Verordnung zu bewerten.
Parallel dazu führen Deloitte und das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) im Auftrag der Europäischen Kommission eine Studie zur Dual-Use-Verordnung durch. Neben Exportkontrollbehörden und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich auch Unternehmen zur Teilnahme aufgerufen. Für die verschiedenen Zielgruppen stehen jeweils eigene Fragebögen zur Verfügung. Die Teilnahme an dieser Konsultation ist bis zum 11. September 2026 möglich.
Für Unternehmen bietet die Evaluation die Möglichkeit, Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der Exportkontrollvorschriften einzubringen, etwa zu administrativen Anforderungen, Genehmigungsverfahren oder Herausforderungen bei der Umsetzung. Die Ergebnisse der Evaluation können eine Grundlage für mögliche künftige Anpassungen des europäischen Exportkontrollrahmens bilden.
Weiterführende Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten:
- Call for Evidence der Europäischen Kommission – Beiträge bis 15. Oktober 2026
- Konsultation zur Evaluation der Dual-Use-Verordnung – Teilnahme bis 11. September 2026
- Fragebogen für Unternehmen
- Fragebogen für Forschungseinrichtungen
- Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821