Deutschland Mecklenburg-Vorpommern

BMWK-Exportförderreise: Südkorea

28.04.2025 09:00 | 02.05.2025 20:00 Uhr
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) organisiert enviacon international in Zusammenarbeit mit der AHK Korea vom 28. April - 02. Mai 2025 eine Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen im Bereich Smart City mit Fokus auf Future Mobility nach Seoul. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU).

Die Entwicklung von Smart Cities in Südkorea eröffnet zahlreiche Chancen für deutsche Unternehmen in den Bereichen Mobilität und Energie. Derzeit werden zwei nationale Pilot-Smart-Cities, Sejong und Busan, im Rahmen eines Sandbox-Modells errichtet. Dieses Modell ermöglicht es, Technologien der Vierten Industriellen Revolution an Standorten ohne bestehende Entwicklungspläne zu testen und zu integrieren. Ziel ist es, ein innovatives industrielles Ökosystem zu schaffen, das kreative Geschäftsmodelle umsetzt und das zukünftige Führungsmodell für Smart Cities darstellt. Neben diesen Pilotprojekten werden auch kleinere Smart City Initiativen entwickelt, um die Integration von Smart Solutions in bestehende Städte und Stadtteile zu erforschen.

Das Projekt ist Bestandteil des Markterschließungsprogramms für KMU und unterliegt den De-Minimis-Regelungen. Der Eigenanteil der Unternehmen für die Teilnahme am Projekt beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens:

  • 500 EUR (netto) für Teilnehmende mit weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitenden

  • 750 EUR (netto) für Teilnehmende mit weniger als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitenden

  • 1000 EUR (netto) für Teilnehmende ab 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitenden

Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den Teilnehmenden selbst getragen. Für alle Teilnehmenden werden die individuellen Beratungsleistungen in Anwendung der De-Minimis-Verordnung der EU bescheinigt. Teilnehmen können maximal 12 Unternehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei KMU Vorrang vor Großunternehmen haben.

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