EU-Konsultation: Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Versorgungskette für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Seit November 2021 müssen EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Versorgungskette für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel flächendeckend umsetzen. In Deutschland ist in diesem Kontext am 9. Juni 2021 das AgrarOLkG in Kraft getreten.

Das EU-Recht umfasst einen Mindeststandard für den Schutz von Landwirten und kleinen und mittleren Lieferanten gegen unlautere Handelspraktiken. Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durften die Mitgliedstaaten das Schutzniveau anheben. In Deutschland ist dies punktuell der Fall. Die Richtlinie enthält eine Liste von 16 unlauteren Handelspraktiken, wovon zehn gänzlich verboten sind (Schwarze Liste), und sechs im Falle einer vorherigen Zustimmung beider Parteien zulässig sein können (Graue Liste).

Die EU-Kommission braucht nun Ihre Hilfe, die Richtlinie drei Jahre nach Anwendung zu bewerten und einzuschätzen, wie sie sich in den ersten Jahren ihrer Anwendung praktisch auf Unternehmen ausgewirkt hat.

Bis zum 27. Oktober 2024 sind Sie herzlich eingeladen, an der öffentlichen Konsultation anonym teilzunehmen. Nutzen Sie hierfür folgenden Link.


Kontakt:
Adina Golombeck-Tauyatswala
ZENIT GmbH
0208 30004-55
adina.tauyatswala@zenit.eu